Das BAG klopft an – und prüft, ob dein Qualitätsmanagement den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wir zeigen dir, was auf dich zukommt und wie du dich optimal vorbereitest.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab November 2026 prüft das BAG flächendeckend alle Schweizer Spitäler
- Artikel 58a KVG verlangt ein dokumentiertes Qualitätsentwicklungssystem
- 7 Säulen müssen nachweisbar erfüllt sein
- Konsequenzen bei Nicht-Erfüllung reichen von Auflagen bis zu Leistungskürzungen
Was bedeutet Artikel 58a KVG für dein Spital?
Seit dem 1. April 2021 gilt Artikel 58a des Krankenversicherungsgesetzes. Er verpflichtet alle Leistungserbringer – also auch dein Spital – zur systematischen Qualitätsentwicklung und Förderung der Patientensicherheit.
Was abstrakt klingt, wird ab Ende 2026 sehr konkret: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beginnt mit flächendeckenden Audits. Und anders als bei bisherigen Zertifizierungen geht es hier nicht um ein “Nice-to-have” – es geht um die Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Die 7 Säulen der Qualität nach Art. 58a

Das BAG prüft dein Qualitätsmanagement anhand von sieben zentralen Bereichen:
| Säule | Was wird geprüft? |
|---|---|
| 1. Qualitätsstrategie | Dokumentierte Qualitätspolitik, messbare Ziele, jährliche Überprüfung |
| 2. Risikomanagement | Systematische Risikoidentifikation, Bewertung, Massnahmen |
| 3. Interne Audits | Regelmässige Überprüfungen, dokumentierte Programme, Nachverfolgung |
| 4. KVP | Systematischer Verbesserungsprozess, Mitarbeitereinbindung |
| 5. Schulung | Nachweisbare Qualifikationen, Schulungskonzept |
| 6. Patientensicherheit | CIRS, Fehlerkultur, präventive Massnahmen |
| 7. Kennzahlen | Definierte Indikatoren, regelmässige Messung, Trends |
Was passiert, wenn du nicht bestehst?
Die Konsequenzen bei Nicht-Erfüllung sind gestaffelt – aber sie können empfindlich werden:
- Erstbefund: Aufforderung zur Nachbesserung mit Frist
- Wiederholung: Formelle Auflagen durch das BAG
- Schwere Mängel: Meldung an den Kantonsärztlichen Dienst
- Persistenz: Leistungskürzungen durch die Versicherer
Für ein Spital mit mehreren Hundert Millionen Franken Betriebsertrag kann eine Leistungskürzung existenzbedrohend sein.
Die häufigsten Gaps in Schweizer Spitälern
Aus unserer Erfahrung mit über 60 Spitälern und Kliniken sehen wir immer wieder dieselben Problemfelder:
Dokumentation
- Word- und Excel-Chaos über mehrere Standorte verteilt
- Keine Versionskontrolle – veraltete Dokumente im Umlauf
- Qualitätshandbuch existiert nur auf Papier
Prozesse
- Keine einheitliche Prozesslandschaft
- Verantwortlichkeiten sind unklar oder nur mündlich bekannt
- Wissen steckt in Köpfen, nicht im System
Verbesserung
- Verbesserungsvorschläge versanden in E-Mail-Postfächern
- Keine systematische Nachverfolgung
- Mitarbeitende sind frustriert und melden nichts mehr
Wie viel Zeit bleibt dir noch?
Wenn du diesen Artikel liest, sind es vermutlich noch etwa 9 Monate bis zum Audit. Das klingt nach viel Zeit – aber der Aufbau eines wirksamen QM-Systems braucht mindestens 4-6 Monate. Und dann muss es noch “reifen” – also im Alltag gelebt werden, bevor die Prüfer kommen.
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Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Werkzeug und einem pragmatischen Ansatz ist es machbar.
Was du jetzt tun solltest
1. Mach eine ehrliche Bestandsaufnahme
Wo steht dein Spital bei den 7 Säulen? Nutze unsere kostenlose Selbstbewertung (siehe unten), um in 5 Minuten einen Überblick zu bekommen.
2. Priorisiere die kritischen Gaps
Nicht alles muss perfekt sein. Konzentriere dich auf die Bereiche, die rot oder gelb sind – und dort auf das, was am schnellsten Wirkung zeigt.
3. Wähle das richtige Werkzeug
Ein QM-System nach Artikel 58a lässt sich nicht in Word und Excel abbilden. Du brauchst ein integriertes System, das alle 7 Säulen abdeckt – von der Prozesslandschaft über das Risikomanagement bis zu den Kennzahlen.
4. Plane realistisch
Lieber mit den wichtigsten Prozessen starten und diese sauber aufbauen, als alles auf einmal zu wollen und nichts fertig zu bekommen.
Dein nächster Schritt: Kostenlose Selbstbewertung
Finde in 5 Minuten heraus, wo dein Spital steht – und wo die grössten Lücken sind.
So funktioniert’s:
- Beantworte 7 kurze Fragen zu den 7 Säulen
- Erhalte sofort eine Ampel-Bewertung für jeden Bereich
- Lade dir die detaillierte Audit-Checkliste herunter
Die Checkliste enthält:
- Alle Prüfpunkte des BAG nach Artikel 58a
- Konkrete Nachweisanforderungen pro Säule
- Tipps zur schnellen Umsetzung
- Zeitplan-Vorlage für die Audit-Vorbereitung
Gib deine E-Mail-Adresse ein und erhalte sofort Zugang zur Selbstbewertung sowie die Audit-Checkliste.
Über ELIZA
ELIZA ist das integrierte Managementsystem für das Schweizer Gesundheitswesen. Über 60 Unternehmen aus dem Gesundheitswesen nutzen ELIZA für ihr Qualitätsmanagement – von der Prozessdokumentation über das Risikomanagement bis zur Audit-Vorbereitung.
Hosting in der Schweiz. Entwickelt für Schweizer Anforderungen. Spezialisiert auf Artikel 58a KVG.
Quellen & weiterführende Links
Gesetzliche Grundlagen
- Artikel 58a KVG – Bundesgesetz über die Krankenversicherung, Qualitätsentwicklung
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) – Ausführungsbestimmungen zu Art. 58a
- Qualitätsverordnung (QualV) – Verordnung über die Qualitätsentwicklung in der Krankenversicherung
Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- BAG: Qualitätsentwicklung in der Schweiz – Offizielle Informationsseite des BAG
Nationale Qualitätsinstitutionen
- ANQ – Nationaler Verein für Qualitätsentwicklung – Nationale Qualitätsmessungen in Spitälern
- Stiftung Patientensicherheit Schweiz – CIRRNET, Empfehlungen, Schulungen
- H+ Die Spitäler der Schweiz – Branchenverband mit QM-Ressourcen
Normen & Standards
- ISO 9001:2015 – Qualitätsmanagementsysteme
- SN EN 15224 – Qualitätsmanagementsysteme für das Gesundheitswesen
Weiterführende Lektüre
- SAMW: Qualitätsindikatoren im Gesundheitswesen – Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften
- FMH: Qualitätsarbeit der Ärzteschaft – Schweizerische Ärztegesellschaft

